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Mit diesem Artikel möchten wir unseren Ortsgruppen und Schneesportschulen eine Hilfestellung bei der Planung von Vereinsausfahrten in das benachbarte Ausland geben.
In der Vergangenheit herrschte oft große Unsicherheit über die Rechtslage bei der Erteilung von Schneesportunterricht in den Skigebieten Österreichs, da ein sogenannter Praktikanteneinsatz gesetzeswidrig war. Das von DVS Interski Deutschland e.V. eingeleitete Beschwerdeverfahren bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaft war erfolgreich und führte in der Folge dazu, dass die österreichischen Landesschischulgesetze geändert wurden. Der Einsatz von Praktikanten, als diese sind auch unsere Instruktoren anzusehen,ist nun unter bestimmten Bedingungen erlaubt und diese sind in den Gesetzestexten formuliert. allerdings sind etliche Bedingungen zu beachten. Diese sind in den jeweiligen Gesetzestexten enthalten und können aus den unten aufgelisteten Links entnommen werden Links: Landesskischulgesetz Vorarlberg Landesskischulgesetz Tirol Landesskischulgesetz Salzburg |
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 28. Juli 2009 )
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